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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.09.2010

12 B 841/10

Normen:
SGB VIII § 35a

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Erwägungen der erstinstanzlichen Entscheidung zum mangelnden Anordnungsgrund, denen der Antragsteller im entscheidenden Punkt nichts Maßgebliches entgegen zu setzen vermocht [...]
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