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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 06.01.2010

11 ME 588/09

Normen:
AsylVfG § 27a
AsylVfG § 34a
AsylVfG § 80

Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. Dabei wird zu Gunsten der Antragsgegnerin entsprechend ihren telefonischen Angaben vom 5. Januar 2010 davon ausgegangen, dass der umstrittene Bescheid vom 22. [...]
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