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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 29.03.2010

3 K 27/07

Normen:
§ 1 Abs. 4 BauGB
Landesentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2005
§ 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz M-V
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG
§ 3 Abs. 2 ROG
§ 47 Abs. 2 VwGO
BauGB § 1 Abs. 4
BauGB § 2 Abs. 2
ROG § 3
VwGO § 47 Abs. 2
VwGO § 61 Nr. 3
LPlanG § 12
LPlanG § 16

Fundstellen:
BauR 2010, 1712
DVBl 2010, 1185

Der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Kramerhof vom 23.06.2006 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 vom 22.04.2009 werden für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. tragen die Kosten [...]
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