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OVG Hamburg - Entscheidung vom 20.07.2010

3 Bs 89/10

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3
HRG § 29 Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz vom 28. Dezember 2004, HmbGVBl. S. 515, m. Änd.) -
HZG - §§ 2, 10 Verordnungen über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2009/2010 und für das Sommersemester 2010 (jeweils vom 22. Juli 2009, HmbGVBl. S. 241 und S. 249)
Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung vom 1. Dezember 2008, Amtl.Anz. 2009 S. 211 m. Änd.) - UniZS - §§ 1, 21
UniZS § 1 Abs. 5 S. 1
UniZS § 21 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 3
HZG § 2

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. März 2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird für das [...]
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