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OVG Hamburg - Entscheidung vom 10.03.2010

3 Bf 33/10.Z

Normen:
HmbVwVfG § 49
Hamburgisches Dolmetschergesetz (vom 1. September 2005, HmbGVBl. S. 377) - HmbDolmG - § 2
Hamburgische Dolmetscherverordnung (vom 23. Januar 2007, HmbGVBl. S.11) - HmbDolmVO - § 12
VwVfG § 23 Abs. 2
VwVfG § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
VwGO § 80 Abs. 3
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2
HmbDolmG § 2 Abs. 3 S. 1
GVG § 189

Fundstellen:
DVBl 2010, 927
DÖV 2010, 702

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Dezember 2009 wird abgelehnt. Die Kosten des Antragsverfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert für das [...]
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