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OVG Hamburg - Entscheidung vom 14.06.2010

3 Bs 102/10

Normen:
VwGO § 123
Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg (v. 3.2.2000, Amtl.Anz. 2000 S. 4333)
Satzung der Studentenschaft der Universität Hamburg (v. 20.1.1992, Amtl.Anz. 1992 S. 153)
Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Hamburg (v. 12.4.2007, zuletzt geändert am 16.4.2009)
GG Art. 19 Abs. 4
HmbHG § 99 Abs. 4 S. 1
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 123 Abs. 3
ZPO § 294
ZPO § 920 Abs. 2
Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Hamburg § 5 Abs. 1 S. 2
Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg § 4 Abs. 1

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das [...]
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