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OVG Hamburg - Entscheidung vom 04.10.2010

4 Bf 179/09.Z

Normen:
Hamburgisches Pressegesetz (HmbPresseG)§ 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 2 Nr. 3
GmbHG § 85 Abs. 1
GG § 5 Abs. 1
HmbPresseG § 4 Abs. 1
HmbPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 2, 3
GmbHG § 85 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2010, 1518
DÖV 2011, 42
ZUM 2011, 91

Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25. Februar 2009 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des [...]
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