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OVG Hamburg - Entscheidung vom 03.02.2010

5 Bs 16/10

Normen:
Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft (HmbUAG) § 11 Abs. 2, 3, § 19 Abs. 4, § 23 Abs. 1
HmbUAG § 11 Abs. 2
HmbUAG § 11 Abs. 3
HmbUAG § 19 Abs. 4 S. 2
HmbUAG § 23 Abs. 1
HmbUAG § 35
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
GG Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2010, 566

Auf die Beschwerde des Antragsgegners zu 2) wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6. Januar 2010 abgeändert. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller zur Teilnahme an öffentlichen Beweisaufnahmen [...]
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