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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 20.05.2010

5 WF 32/10

Normen:
FamFG § 58
FamFG § 61 Abs. 1
FamFG § 58
FamFG § 61 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2010, 1835

I. Die Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 329,53 € [...]
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