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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 10.03.2010

2 AR 6/10

Normen:
FGG-RG
FamFG § 273
FamFG § 4
FamFG § 5
RPflG § 15

Fundstellen:
Rpfleger 2010, 368

Eine Entscheidung über die Abgabe des Verfahrens wird abgelehnt. Gemäß § 4 Satz 1 FamFG kann ein Betreuungsverfahren aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht abgegeben werden. Nach § 273 Satz 1 FamFG [...]
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