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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 22.02.2010

2 AR 30/09

Normen:
ZPO § 29a
ZPO § 281 Abs. 3

Als örtlich zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Grünstadt bestimmt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Erstattung der sonstigen Kosten richtet sich nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Das [...]
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