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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 30.11.2010

3 W 177/10

Normen:
StiftG Rheinland-Pfalz § 9 Abs. 7
GBO § 29

Fundstellen:
DNotZ 2011, 290

Der Beschluss des Grundbuchamts vom 4. November 2010 wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen die beantragte Eintragung vorzunehmen. I. Mit Vertrag des Verfahrensbevollmächtigten Notars vom 27. August 2010 [...]
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