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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.02.2010

12 U 214/08

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

1. Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 7. November 2008 [...]
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