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OLG Naumburg - Entscheidung vom 28.07.2010

1 W 34/10

Normen:
ZPO § 127 Abs. 1 S. 2
GVG § 72
ZPO § 567 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal vom 22.6.2010 ( 22 S 32/10) wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; Kosten [...]
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