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OLG Naumburg - Entscheidung vom 12.01.2010

1 U 77/09

Normen:
PsychKG LSA
BGB § 839 Abs. 1
GG Art. 34 S. 1

Der Kostenwert des Berufungsverfahrens wird auf 57.079,96 € festgesetzt. I. Der Kläger begehrt von den vier Beklagten als Gesamtschuldner Schadenersatz wegen unzureichender Vorkehrungen gegen seinen Sprung aus dem [...]
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