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OLG München - Entscheidung vom 12.05.2010

34 AR 9/10

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 256
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 256

Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts wird abgelehnt. I. Die Kläger sind Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds (Gehag-Fonds 16 GbR, im Folgenden: GbR), der 1995 aufgelegt wurde und seinen [...]
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