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OLG München - Entscheidung vom 18.05.2010

32 W 1288/10

Normen:
GKG § 41 Abs. 1
GKG § 41 Abs. 2
GKG § 45 Abs. 1 S. 3
GKG § 41 Abs. 1
GKG § 41 Abs. 2
GKG § 45 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
AGS 2010, 395
MietRB 2010, 296
NZM 2011, 175

Die Klägerinnen begehrten mit ihrer Klage zunächst die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses; der monatliche Mietzins betrug 600 €. Nach Zustellung dieser Klage erhob die Beklagte [...]
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