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OLG München - Entscheidung vom 02.07.2010

21 W 1347/10

Normen:
GVG § 174 Abs. 1 S. 2 Hs. 2
GVG § 174 Abs. 3 S. 1
GVG § 174 Abs. 3 S. 3
StGB § 353d Nr. 2
ZPO § 547 Nr. 5

I. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12.1.2010 wird verworfen, soweit sie sich gegen die im Beschluss des Landgerichts München I vom 8.12.2009 enthaltene Anordnung richtet, dass die Öffentlichkeit betreffend die [...]
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