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OLG München - Entscheidung vom 22.07.2010

8 U 5650/09

Normen:
BGB § 138
SGB V § 103
SGB V § 104
BGB § 138
SGB V § 103
SGB V § 104

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Bezahlung des Kaufpreises für eine psychotherapeutische Praxis. Die Parteien sind Dipl.-Psychologen und Psychotherapeuten. Der Kläger betrieb in seiner Wohnung in München-S. [...]
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