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OLG München - Entscheidung vom 27.09.2010

11 W 1868/10

Normen:
KostO § 128e Abs. 1 Nr. 4
UrhG § 101 Abs. 9

Fundstellen:
CR 2010, 744
ZUM 2011, 75

Unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts München I vom 13.07.2010 wird die Kostenbeamtin beim Landgericht München I angewiesen, die Kostenrechnung I vom 27.04.2010/08.06.2010 (KSB: 6xxx) dahin abzuändern, dass [...]
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