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OLG Köln - Entscheidung vom 12.03.2010

2 Ws 143/10

Normen:
StPO § 235
StPO § 329 Abs. 1

Dem Angeklagten wird in Abänderung der angefochtenen Entscheidung auf seine Kosten (§ 473 Abs. 7 StPO ) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungshauptverhandlung am 21.12.2009 in dem [...]
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