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OLG Köln - Entscheidung vom 12.05.2010

16 W 15/10

Normen:
GKG § 49a Abs. 1

Fundstellen:
MietRB 2010, 268

Die Streitwertbeschwerde der Klägerin wird als unzulässig verworfen. Auf die im eigenen Namen erhobene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des [...]
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