Die angefochten Entscheidung wird aufgehoben. Gemäß § 119 Abs.1 S. 2 Nr. 1 bis 3 StPO wird angeordnet, dass 1. der Empfang von Besuchen und die Telekommunikation der Erlaubnis bedürfen, 2. Besuche, Telekommunikation [...]
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