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OLG Koblenz - Entscheidung vom 08.10.2010

2 U 886/09

Normen:
ZPO § 416
ZPO § 419
ZPO § 440 Abs. 2 (Beweiskraft Urkunde)
BGB § 117
BGB § 311b Abs. 1
BGB § 125 (Schwarzgeldabrede beim Grundstückskaufvertrag)
ZPO § 416
ZPO § 419
ZPO § 440 Abs. 2
BGB § 117
BGB § 311b Abs. 1
BGB § 125

Der Senat erwägt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 10. Juni 2009 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Senat hat die [...]
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