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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.07.2010

4 U 22/10

Normen:
BNotO § 19a Abs. 2 S. 4
BNotO § 67 Abs. 3 Nr. 3
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
BNotO § 19a Abs. 2 S. 4
BNotO § 67 Abs. 3 Nr. 3
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
r+s 2011, 17

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 89 944,92 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % vom 31.10.2008 bis zum 10.11.2008 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2008 [...]
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