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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 02.09.2010

I-10 W 16/10

Normen:
ZPO § 319 Abs. 1
ZPO § 321a Abs. 2

I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Senats vom 13.07.2010 wird gemäß § 319 ZPO analog wie folgt berichtigt: 1. in Absatz 2 muss der von der Klägerin geschuldete Betrag lauten statt EUR 676.768,13 richtig: EUR [...]
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