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OLG Dresden - Entscheidung vom 10.11.2010

17 W 1107/10

Normen:
BGB § 1090 Abs. 2
GBBerG § 9
BGB § 1090 Abs. 2
GBBerG § 9

Fundstellen:
NotBZ 2011, 333

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hainichen (Grundbuchamt) vom 23.08.2010 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, von den dort geäußerten Eintragungsbedenken [...]
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