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OLG Dresden - Entscheidung vom 02.03.2010

3 AR 96/09

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 2010, 378

Zuständig ist das Landgericht Berlin. I. Der in Dresden wohnhafte Antragsteller möchte die beiden Antragsgegner vor dem Landgericht Berlin auf gesamtschuldnerische Zahlung verklagen. Der Antragsgegner zu 1, der ihm im [...]
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