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OLG Dresden - Entscheidung vom 22.09.2010

3 AR 52/10

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

1. Gemeinsam zuständig für die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegner ist das Landgericht Memmingen. 2. Der Senat weist den Antragsteller darauf hin, dass die Klageschrift beim Landgericht Memmingen - tunlichst [...]
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