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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 08.04.2010

Verg W 2/10

Normen:
GKG § 50 Abs. 2

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde und des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB zu tragen, nachdem sie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des [...]
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