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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 27.07.2010

1 AR 25/10

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2

Zuständig ist das Amtsgericht Pankow/Weißensee. I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Vergütung für die Erstellung von Heiz- und Hausnebenkostenabrechnungen für in Berlin befindliche Liegenschaften sowie auf Vergütung [...]
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