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OLG Bamberg - Entscheidung vom 09.03.2010

1 U 7/10

Normen:
BGB § 280 Abs. 1

I. Der Kläger wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 17.900,18 € festgesetzt. [...]
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