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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 08.12.2010

L 3 R 226/09

Normen:
SGB VI § 99 Abs. 1 S.2, SGB VI § 34 Abs. 4, SGB VI § 240 Abs. 1, SGB VI § 240 Abs. 2, SGB VI § 236a

Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung sowie einer [...]
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