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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.08.2010

L 20 B 45/09 AY

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.9.2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die Klägerin begehrt die Bewilligung von [...]
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