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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.07.2010

L 12 AS 25/09

Die am 21.07.2010 erhobene Feststellungsklage wird als unzulässig verworfen. Die außergerichtlichen Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin hat sich [...]
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