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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.05.2010

L 19 B 286/09 AS

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.09.2009 geändert. Die Vergütung des Beschwerdegegners wird auf 142,80 EUR festgesetzt. I. Streitig ist die Höhe der [...]
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