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LSG Hessen - Entscheidung vom 01.06.2010

L 1 KR 89/10 KL

Normen:
GVG § 17a Abs. 3
GWB § 63
SGB IV § 29 Abs. 3
SGB IV § 87
SGB IV § 90
SGB V § 242
SGB V § 3
SGB V § 69
SGB X § 86
SGG § 51
VwGO § 40 Abs. 1 S. 1

Der beschrittene Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Beschwerde zum Bundessozialgericht wird zugelassen. I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Auskunftsbeschluss der Beklagten [...]
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