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LSG Bayern - Entscheidung vom 27.01.2010

L 13 R 696/09

Normen:
GVG § 17a Abs. 2 S. 1
GVG § 17a Abs. 5
SGG § 57 Abs. 1 S. 1
SGG § 98 S. 1

I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 1. Juli 2009 wird aufgehoben. II. Das Sozialgericht München war örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Sozialgericht Regensburg verwiesen. [...]
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