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LSG Bayern - Entscheidung vom 25.02.2010

L 9 AL 295/09

Normen:
SGG § 151 Abs. 1
SGG § 151 Abs. 2
SGG § 64 Abs. 2
SGG § 67 Abs. 1
SGG § 67 Abs. 2

I. Die Berufung wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig sind die Aufhebung der Bewilligung der Arbeitslosenhilfe vom 18. [...]
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