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LSG Bayern - Entscheidung vom 27.04.2010

L 15 SF 100/10

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
SGG § 109

Die Vergütung des Antragstellers für die Fertigung des hautfachärztlichen Gutachtens vom 04.02.2010 wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 1.800,- EUR festgesetzt. Der Antragsteller hat keinen weiteren Anspruch auf Vergütung [...]
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