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LSG Bayern - Entscheidung vom 01.02.2010

L 2 KA 26/09 B

Normen:
SGG § 111
SGG § 202
ZPO § 141 Abs. 1 S. 1
ZPO § 141 Abs. 3 S. 1
ZPO § 141 Abs. 3 S. 2

I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. März 2009 aufgehoben. II. Dem Beschwerdeführer sind die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aus der Staatskasse zu erstatten. [...]
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