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LSG Bayern - Entscheidung vom 07.04.2010

L 20 R 845/09 ER

Normen:
SGG § 145 Abs. 3
SGG § 154 Abs. 1
SGG § 86a Abs. 1
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2

I. Der Antrag der Antragstellerin auf einstweiligen Rechtsschutz wird als unzulässig verworfen. II. Die Antragsgegnerin hat Antragstellerin die Hälfte der außergerichtlichen Kosten zu erstatten. I. Streitig zwischen [...]
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