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LSG Bayern - Entscheidung vom 01.04.2010

L 9 B 787/08 AL PKH

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 3 Abs. 1
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
ZPO § 114

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 04.08.2008 wird zurückgewiesen. I. Mit Beschluss vom 04.08.2008 hat das Sozialgericht München die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die [...]
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