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LSG Bayern - Entscheidung vom 09.03.2010

L 8 SO 45/10 B ER

Normen:
SGB XII § 19 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2
SGB XII § 36
SGB XII § 41
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1
SGG § 86b Abs. 3

I. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Antragsgegnerin unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 11. Februar 2010 verpflichtet, dem Antragsteller zu 1 im Wege des vorläufigen [...]
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