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LSG Bayern - Entscheidung vom 22.07.2010

L 6 R 728/08

Normen:
BGB § 826
EheG (1946) §§ 58ff
SGB VI § 243 Abs. 1

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 07.08.2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen den [...]
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