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LSG Bayern - Entscheidung vom 26.07.2010

L 9 AL 187/10 B ER

Normen:
SGG § 86b Abs. 1 Nr. 2

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird in Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 18.06.2010 die aufschiebende Wirkung des Widerspruches vom 28.05.2010 gegen den Bescheid vom 26.05.2010 [...]
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