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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 23.09.2010

L 7 SO 2430/10 ER-B

Normen:
SGB XII § 32
SGB XII § 42 S. 1 Nr. 4
VAG § 12
VVG (2008) § 193
VVG (2008) § 206 Abs. 1 S. 1

Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 23. April 2010 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig in der Zeit vom [...]
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