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LG Duisburg - Entscheidung vom 06.08.2010

2 O 200/06

Normen:
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
BGB § 134
BGB § 172

Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars in vom 30.12.1992, UR-Nr.: 3175/92 K, Kaufvertrag, wird für unzulässig erklärt. Die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Notars in vom 27.11.1991, [...]
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