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LG Dortmund - Entscheidung vom 15.09.2010

21 O 210/09

Normen:
StVG § 17 Abs. 2
StVG § 7 Abs. 1
StVO § 7 Abs. 5

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.310,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2009 abzüglich am 18.06.2009 gezahlter [...]
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