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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.07.2010

7 Sa 258/10

Normen:
AGG § 15
AGG § 15 Abs. 2
ArbSchG § 5
BGB § 253
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823
BGB § 823 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
BGB § 12
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 862
BGB § 1004
AGG § 15 Abs. 2
ArbSchG § 5
SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1
ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 525 S. 1

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17.05.2010, Az.: 4 Ca 2625/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Parteien streiten um die Pflicht des [...]
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